Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung
Richtlinien zur Förderung der bilateralen Zusammenarbeit mit Thailand

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Vom 16. September 2013

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Deutschland und die National Science und Development Agency (NSTDA), eine Einrichtung des thailändischen Wissenschaftsministeriums zur Förderung von Wissenschaft und Technik in Thailand, unterstützen bilaterale Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die von beiderseitigem Interesse sind. Das Programm dient der Unterstützung der Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung in beiden Ländern und stützt sich auf das Prinzip der projektbezogenen Mobilität.

Das Programm fördert die bilaterale Kooperation zwischen deutschen und thailändischen Forschungsgruppen, indem es die Entwicklung gemeinsamer Forschungsprojekte unterstützt. Diese Unterstützung umfasst die Finanzierung von bilateralen Workshops/Seminaren, den Austausch von Wissenschaftlern und Gastaufenthalte von gemischten (Wissenschafts-/ Wirtschafts-)Delegationen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass eine Projektkooperation zwischen einer thailändischen und einer deutschen Gruppe besteht mit je einem wissenschaftlichen Betreuer in Deutschland und in Thailand. Außerdem müssen beide Seiten eine strategische und langfristige Planung für die zukünftige Kooperation darstellen.

Das Internationale Büro beim Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) und die National Science and Development Agency (NSTDA) sind die durchführenden Stellen für die deutsche bzw. thailändische Seite. Der Schwerpunkt der Maßnahme ist die projektbezogene Förderung von Mobilitätsmaßnahmen zur Anbahnung gemeinsamer Projekte und Initiativen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zu-wendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Priorität haben Anträge in folgenden Bereichen:

  • Gesundheitsforschung / Infektionskrankheiten
  • Demographischer Wandel
  • Logistik / Infrastruktur
  • Umwelt / Biodiversität
  • Ernährung / Landwirtschaft.

Darüber hinaus können auch Maßnahmen in anderen fachlichen Bereichen der Hightech-Strategie der Bundesregierung unterstützt werden (http://www.hightech-strategie.de/de/77.php).

3 Zuwendungsempfänger

3.1 Auf deutscher Seite:

Zuwendungsempfänger können in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)* - und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

3.2 Auf thailändischer Seite:

Antragsberechtigt sind folgende wissenschaftliche Einrichtungen:

  • Chiang Mai University
  • Chulalongkorn University
  • Kasetsart University
  • Khon Kaen University
  • King Mongkut's University of Technology Thonburi
  • Mahidol University
  • Thammasat University
  • Suranaree University of Technology
  • Srinakharinwirot University
  • Burapha University
  • Naresuan University
  • King Mongkut's Institute of Technology Ladkrabang
  • Prince of Songkla University
  • NSTDA.

Die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftlern (Doktorandin-nen/Doktoranden und Postdocs) gehört zu den wichtigsten Auswahlkriterien.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Zum Zwecke des Ausbaus bestehender und der Anbahnung neuer Kooperationen im Rahmen der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit werden Mobilitätsprojekte mit einer Laufzeit von mindestens einem und höchstens zwei Jahren unterstützt. Jede Projektskizze muss von min-destens einer förderfähigen Institution aus Thailand und einem Partner aus Deutschland gestellt werden.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine aus-schließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und ver-gleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die Förderung für den deutschen Teil wird vom Internationalen Büro beim Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) in Bonn bereitgestellt. Die Förderung für den thailändischen Teil des Projekts stellen die NSTDA und andere thailändische Partner zur Verfügung.

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

  1. Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern:
    Für die Förderung von Reisekosten deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gilt:
    • Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
    • Die Projektreisen der deutschen Seite müssen im deutschen Antragsformular aufgeführt und begründet werden.
    • Für die Bereitstellung von Tagegeldern für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Thailand ist die thailändische Seite zuständig.
  2. Für die Förderung der Reisekosten ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gilt:
    • Tagegelder und projektbezogene Inlandsreisekosten: Der Aufenthalt in Deutschland wird in der Regel für eine Dauer von maximal drei Monaten jährlich vom deutschen Zuwendungsgeber mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2 300 Euro pro Monat (wenn der Aufenthalt zwischen 23 und 31 Tagen dauert) bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 77 Euro pro Tag gezahlt. An- und Abreisetag zählen als ein Tag.
    • Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pau-schale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
    • Die An- und Abreisekosten bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsen-denden Land übernommen.
  3. Projektpauschale
    Projektpauschale i. H. v. 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken.
  4. Sachmittel
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden

  • Personalkosten
  • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
  • Labor- und EDV-Ausstattung.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF auf deutscher Seite beauftragt:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
D-53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de

Anfragen und Projektanträge sind an die unten angegebenen Ansprechpartner zu richten.

Ansprechpartner sind:

Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Herr Christoph Elineau
Telefon: +49 (0)2 28/38 21-14 37
Telefax: +49 (0)2 28/38 21-14 44
E-Mail: Christoph.Elineau@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Frau Nicole Schmitz
Telefon: +49 (0)2 28/38 21-15 02
Telefax: +49 (0)2 28/38 21-14 44
E-Mail: N.Schmitz@dlr.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Anträge für gemeinsame Projekte sind bei den beiderseits für die Durchführung zuständigen zentralen Stellen einzureichen. Berücksichtigt werden nur Anträge, die in beiden Ländern vorgelegt wurden.

Das Förderverfahren ist von deutscher Seite zweistufig.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in elektronischer Form

bis spätestens 15. November 2013

über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.ptoutline.de/thaigermancoop) einzureichen.

Die vorgenannte Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung (nur für Anträge aus Deutschland) wenden Sie sich bitte an:

Martina Lauterbach
Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: +49 (0)2 28/38 21-17 34
E-Mail: Martina.Lauterbach@dlr.de

Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:

  • Part A Diese Felder sind fester Bestandteil jeder Bekanntmachung und werden über ein vorgegebenes Web-Formular erfasst.
    • A.I Angaben für administrative Zwecke
    • A.II Finanzübersicht
  • Part B Eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung:
    • B.I Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens
    • B.II Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
    • B.III Ausführliche Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans
    • B.IV Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse
    • B.V Zusammenarbeit mit Dritten
    • B.VI Notwendigkeit der Zuwendung
    • B.VII ggf. Anlagen.

Die Projektbeschreibung (Part B) kann als Dokument (word- oder pdf-Dokument) in PT-Outline hochgeladen werden.

Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbe-schreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aus-sagen enthalten. Die Beschreibung sollte 10 Seiten nicht überschreiten.

Im Hinblick auf die internationale Begutachtung und die international ausgerichtete Struktur des Förder-schwerpunktes ist die Projektskizze in englischer Sprache vorzulegen.

Eine unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus PT-Outline heraus) ist dem Internationalen Büro unverzüglich an nachfolgende Adresse zuzusenden:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn.

Die eingegangenen Projektskizzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den unter Nummer 1 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die gesamte Laufzeit.

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden.

Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache gemäß den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“ bzw. „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis“ beizufügen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Zeitplan

Frist für die Einreichung der Projektskizzen – 15. November 2013
Beginn des Projekts / der Förderung – voraussichtlich 1. April 2014.

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 16. September 2013

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

 Im Auftrag

Christian J ö r g e n s


*Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahres-umsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm