Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung
Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Indien.

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Vom 12. August 2013

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die deutsch-indische Kooperation in Wissenschaft und Forschung beruht auf einer langjährigen Tradition. Auf Grundlage des bestehenden WTZ-Abkommens kooperiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter anderem mit dem

• Council of Scientific and Industrial Research (CSIR),
• Department of Atomic Energy (DAE),
• Department of Biotechnology (DBT) und
• Indian Council of Medical Research (ICMR).

DBT und CSIR sind Abteilungen des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie. Während DBT für biotechno­logische Forschung in der Landwirtschaft, der Gesundheitsforschung, der Tiermedizin und Umweltforschung zuständig ist, ist CSIR mit insgesamt 40 wissenschaftlichen Instituten thematisch sehr breit aufgestellt. Das ICMR ist dem Gesundheitsministerium unterstellt und u. a. für die Förderung der biomedizinischen Forschung verantwortlich. Dem DAE unterstehen insgesamt 12 Forschungseinrichtungen, die unter anderem Grundlagenforschung in den Bereichen Astronomie, Astrophysik, Medizin/Krebsforschung, Materialwissenschaften und Landwirtschaft betreiben.

Die langjährige Förderung der Kooperation deutscher und indischer Institutionen im Rahmen der Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit hat dazu geführt, dass deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler heute zu den wichtigsten Partnern indischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zählen.

Die Fördermaßnahme trägt dazu bei, entlang der Zielfelder 1 und 2 der Strategie der Bundesregierung zur Inter­nationalisierung von Wissenschaft und Forschung neue deutsch-indische Kooperationen aufzubauen und bestehende zu vertiefen. Die Themengebiete orientieren sich an der Hightech-Strategie 2020. Hierdurch soll auch eine Grundlage für weiterführende Projektanträge in aktuellen Förderprogrammen des BMBF, in den thematischen Prioritäten des Forschungsrahmenprogramms der EU sowie in anderen forschungsrelevanten EU-Programmen gelegt werden.

Die gemeinsame deutsch-indische Förderbekanntmachung erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und basiert auf dem deutsch-indischen Abkommen über Wissenschaft und Technologie von 1974.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Schwerpunkte der Förderung sind

  • Maßnahmen zur Exploration und Vorbereitung projektbezogener oder institutioneller Kooperationen,
  • Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Projekten und Kooperationen, deren Förderung unter einem BMBF-Fachprogramm oder einem Programm der EU beantragt werden soll,
  • Maßnahmen zur Vernetzung von Forschungsvorhaben und Entwicklung nachhaltiger Forschungspartnerschaften,
  • Workshops.

Es werden insbesondere Projekte in folgenden thematischen Schwerpunkten berücksichtigt:

Indian Council of Medical Research (ICMR):
Regenerative Medizin, Neurologie, Mutter und Kind Gesundheit

Department of Biotechnology (DBT):
Biodiversität, Abwasser, Neuroimaging, Biotechnologische Diagnoseverfahren

Council of Scientific and Industrial Research (CSIR):
Klima/Energie (außer Kernenergie); Gesundheit/Ernährung; Mobilität
Es sind nur Kooperationen mit CSIR-Instituten möglich (s. Anlage 1a)

Department of Atomic Energy (DAE):
Klima/Energie (außer Kernenergie); Gesundheit/Ernährung; Mobilität; zivile Sicherheitsforschung; Kommunikation
Es sind nur Kooperationen mit DAE-Instituten möglich (s. Anlage 1b)

3 Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)1- und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Es können nur bilaterale Projekte gefördert werden. Jeder Förderantrag muss sowohl einen deutschen als auch einen indischen Koordinator haben. Die Teilnahme weiterer europäischer Partner an dem Forschungsvorhaben ist möglich, sofern diese eigene Mittel einbringen.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Nur bei Verbundprojekten:

Die Partner eines "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219) entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

  1. Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern:

    Für die Förderung von Reisekosten deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gilt:

    Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class; bei Bahntickets: 2. Klasse) bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.

    Für die Bereitstellung von Tagegeldern für deutsche Experten/Expertinnen im Ausland ist grundsätzlich der aus­ländische Projektpartner zuständig. Deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhalten von der indischen Partnerorganisation einen Zuschuss von INR 1 000 pro Tag (max. INR 20 000 pro Monat/INR 700 für einzelne Tage bei einem Aufenthalt, der länger als einen Monat dauert) plus eine maximale Summe von INR 20 000 pro Monat für Unterkunft2.
  2. Für die Förderung der Reisekosten ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gilt:

    Tagegelder und projektbezogene Inlandsreisekosten: Der Aufenthalt in Deutschland wird in der Regel für eine Dauer von maximal drei Monaten jährlich vom deutschen Zuwendungsgeber mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2 300 Euro pro Monat (wenn der Aufenthalt zwischen 23 und 31 Tagen dauert) bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 77 Euro pro Tag gezahlt. An- und Abreisetag zählen als ein Tag.

    Die An- und Abreisekosten bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land übernommen.
  3. Projektpauschale

    Projektpauschale i. H. v. 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken.
  4. Sachmittel

    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Transportkosten, Mieten, Aufträge etc.) sind mit detaillierter Begründung in begrenztem Umfang möglich.
  5. Workshops3
    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:

    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Sachkosten, z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe b) gezahlt.
  6. Personalkosten

    Vorhabenbezogene Kosten für studentisches, administratives und/oder wissenschaftliches Personal können bezuschusst werden.
  7. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:
    • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
    • Labor- und EDV-Ausstattung

Die Projekte werden zunächst bis zu einer Laufzeit von zwei Jahren unterstützt. Eine Verlängerung um in der Regel ein Jahr ist möglich.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn, Deutschland

Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartner beim Internationalen Büro:

Herr Hans Westphal/Herr Dr. Martin Goller
Telefon: +49 (0)2 28/38 21-14 73/14 07
Telefax: +49 (0)2 28/38 21-14 44
E-Mail: hans.westphal@dlr.de / martin.goller@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:

Frau Claudia Gruner
Telefon: +49 (0)2 28/38 21-14 06
Telefax: +49 (0)2 28/38 21-14 44
E-Mail: claudia.gruner@dlr.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren ist von deutscher Seite zweistufig.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst formlose Anträge bestehend aus einer Projektskizze - Part A und Part B - (Themengebiete mit dem jeweiligen Partner siehe Nummer 2) in englischer oder deutscher Sprache in folgendem Antragszeitraum über das elektronische Skizzentool PT-Outline einzureichen.

ICMR

vom 1. August 2013 bis 15. Oktober 2013
http://www.pt-it.de/ptoutline/application/wtz_icmr_2013

CSIR

vom 1. Oktober 2013 bis 1. Dezember 2013
http://www.pt-it.de/ptoutline/application/wtz_csir_2013

DBT

ab 2. Dezember 2013 bis 2. Februar 2014
http://www.pt-it.de/ptoutline/application/wtz_dbt_2014

DAE

ab 3. Februar 2014 bis 30. März 2014
http://www.pt-it.de/ptoutline/application/wtz_dae_2014

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:

Part A

Diese Felder sind fester Bestandteil jeder Bekanntmachung und werden über das vorgegebene Web-Formular in PT-Outline erfasst.

A.I

Angaben für administrative Zwecke

A.II

Finanzübersicht

Part B

Eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung:

B.I

Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens

B.II

Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten

B.III

Ausführliche Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans

B.IV

Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse

B.V

Zusammenarbeit mit Dritten

B.VI

Notwendigkeit der Zuwendung

B.VII

ggf. Anlagen

Part B der Projektskizze kann als Dokument (word- oder pdf-Dokument) in PT-Outline hochgeladen werden.

Part B der Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts und sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung Part B) bewertbare Aussagen enthalten.

Part B der Projektskizze sollte 10 Seiten nicht überschreiten.

Eine unterschriebene Version von Part A der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus PT-outline heraus) ist dem Internationalen Büro unverzüglich an nachfolgende Adresse zuzusenden:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Herrn Hans Westphal
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Die eingegangenen Projektskizzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

• Übereinstimmung mit den unter Nummer 2 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
• Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
• Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
• Anbahnung neuer Partnerschaften
• Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
• Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern
• Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
• Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
• Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die gesamte Laufzeit.

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge

In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" des BMBF zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden.

Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Kurzfassung der Vorhabensbeschreibung in deutscher Sprache gemäß den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis" bzw. "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis" beizufügen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrens­gesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Verfahren im Partnerland

Die indischen Partner müssen ihren Antrag bei dem jeweiligen indischen Partnerministerium einreichen.

Indian Council of Medical Research:

Dr. Mukesh Kumar
Director General
International Health Division (IHD)
Indian Council of Medical Research
Ansari Nagar
New Delhi - 110 029
INDIA

Telefax: 00 91-11-26 58 94 92
E-Mail: mukeshk@icmr.org.in
http://www.icmr.nic.in/

Department of Biotechnology:

Dr. Shailja V. Gupta
Director
Department of Biotechnology
Ministry of Science and Technology
Block - 2, CGO Complex, Lodi Road
New Delhi - 110 003
INDIA

Telefon: 00 91-11-24 36 37 48
E-Mail: shailja@dbt.nic.in
www.dbtindia.nic.in

Council of Scientific and Industrial Research:

Dr. Purnimah Rupal
Coordinator, International S&T Affairs
Council of Scientific & Industrial Research (CSIR)
2, Rafi Marg
New Delhi - 110 001
India

Telefon: 00 91-11-23 73 62 12
Telefax: 00 91-11-23 73 90 41
E-Mail: purnimah@csir.res.in
http://www.csir.res.in

Department of Atomic Energy:

Dr. B. Purniah
Head, International Studies Division and IAEA
RCA National Representative Strategic Planning Group
DAE O. Y. C. Building
CSM Marg
Mumbai - 400 001
INDIA

Telefon: 00 91-22-22 86 25 19
E-Mail: purniah@dae.gov.in
http://www.dae.nic.in

9 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 12. August 2013

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Christian Jörgens


Anlage 1a

CSIR-Forschungsinstitute

(siehe auch http://www.csir.res.in)

Biological Sciences

• Centre for Cellular and Molecular Biology (Hyderabad)
• Central Drug Research Institute (Lucknow)
• Central Food Technological Research Institute (Mysore)
• Central Institute of Medicinal Aromatic Plants (Lucknow)
• Institute of Genomics & Integrative Medicine (Delhi)
• Institute of Himalayan Bioresource Technology (Palampur)
• Indian Institute of Integrative Medicine (Jammu)
• Indian Institute of Toxicology Research (Lucknow)
• Institute of Microbial Technology (Chandigarh)
• National Botanical Research Institute (Lucknow)

Chemical Sciences

• Central Electrochemical Research Institute (Karaikudi)
• Central Leather Research Institute (Chennai)
• Central Institute of Mining and Fuel Research (Bhavnagar)
• Indian Institute of Chemical Technology (Hyderabad)
• Indian Institute of Petroleum (Dehadrun)
• National Chemical Laboratory (Pune)
• North-East Institute of Science & Technology (Jorhat)
• National Institute for Interdisciplinary Science & Technology (Thiruvananthapuram)

Engineering Sciences

• Advanced Material and Processes Research Institute (Bhopal)
• Central Building Research Institute (Roorkee)
• Central Glass and Ceramic Research Institute (Kolkata)
• Central Mechanical Engineering Research Institute (Durgapur)
• Central Road Research Institute (New Delhi)
• Institute of Minerals and Materials Technology (Bhubaneswar)
• National Aerospace Laboratories (Bengaluru)
• National Environmental Engineering Research Institute (Nagpur)
• National Metallurgical Laboratory (Jamshedpur)
• Structural Engineering Research Centre (Chennai)

Information Sciences

• National Institute of Science Communication and Information Resources (New Delhi)
• National Institute of Science, Technology and Development Studies (New Delhi)

Physical Sciences

• Central Electronics Engineering Research Institute (Pilani)
• Central Scientific Instruments Organisation (Chandigarh)
• National Geophysical Research Institute (Hyderabad)
• National Institute of Oceanography (Goa)
• National Physical Laboratory (New Delhi)


Anlage 1b

DAE-Forschungsinstitute

(siehe auch http://www.dae.nic.in/ )

• Bhabha Atomic Research Centre (Mumbai)
• Indira Gandhi Centre for Atomic Research (Kalpakkam)
• Raja Ramanna Centre for Advanced Technology (Indore)
• Variable Energy Cyclotron Centre (Kolkata)
• Tata Institute of Fundamental Research (Mumbai / Pune / Bangalore / Hyderabad)
• Saha Institute of Nuclear Physics (Kolkata)
• Institute of Plasma Research (Bhat)
• Institute of Physics (Bhubaneswar)
• Harish-Chandra Research Institute (Allahabad)
• Tata Memorial Centre (Mumbai)
• Institute of Mathematical (Chennai)


 

1Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unter­nehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm

2Es gelten die zur Zeit der Bewilligung gültigen Sätze.

3Nicht förderfähig bei Förderbekanntmachung mit ICMR.