Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung - Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Marokko

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Vom 9. Januar 2012

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Der Zuwendungszweck ist die Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung zur Förderung von Anbahnungsprojekten im Rahmen der deutsch-marokkanischen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen (im Rahmen privatrechtlicher Zuwendungsverträge) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Ziel der Förderbekanntmachung ist der Aufbau bzw. die Vertiefung der wissenschaftlichen bilateralen Kooperation zwischen deutschen und marokkanischen Einrichtungen, die gemeinsam mit dem marokkanischen Forschungsministerium umgesetzt wird („Programme Maroc-Allemand de Recherche Scientifique“ - PMARS).
Im Kern geht es um die Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Marokko durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Ferner wird die Vorbereitung gemeinsamer Projektanträge im Rahmen europäischer Forschungsprogramme unterstützt. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung:

  • Klimawandel 
  • Erneuerbare Energien, Energieeffizienz 
  • Umweltforschung und -technologie 
  • Ernährungs- und Agrarforschung 
  • Biotechnologie 
  • Gesundheitsforschung 
  • Informations- und Kommunikationstechnologien 
  • Wassermanagement 
  • Sozialwissenschaften 
  • Wissens - und Technologietransfer, Innovation

Folgende Maßnahmen werden u. a. unterstützt: 

  • Durchführung von Mobilitätsaktivitäten im Kontext eines gemeinsamen Forschungsvorhabens 
  • Durchführung von Machbarkeits- und Pilotuntersuchungen 
  • Durchführung bilateraler Workshops im Kontext eines gemeinsamen Forschungsvorhabens 
  • Vorbereitung gemeinsamer Forschungsprojekte im Rahmen nationaler oder europäischer Forschungsprogramme

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU*). Nur Anträge unter Beteiligung mindestens jeweils eines Partners aus jedem der Länder werden im Auswahlprozess berücksichtigt.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenz-, Vergleichs-, Konkurs-, Sequestrations oder Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, kann keine Zuwendung gewährt werden. Dasselbe gilt für Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung oder § 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben haben.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Marokko unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (Personalkosten, Sachmittel etc.) zur Verfügung stehen.
Jedem Projekt steht auf deutscher sowie marokkanischer Seite eine Projektleitung vor. Dies gilt auch, wenn mehr als zwei Forschergruppen bzw. forschungsorientierte KMU in einem Land beteiligt sind. Die jeweilige Projektleitung muss den Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes – in Deutschland beim Internationalen Büro des BMBF und in Marokko beim zuständigen Forschungsministerium – einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da nur einseitig gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung / Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der zuwendungsfähigen Kosten des Einzelvorhabens - vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraun-hofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis 100% gefördert werden können.

Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.

5 a: Reisen nach Marokko (in der Regel sieben bis zehn Tage)

Deutsche Projektwissenschaftler, die nach Marokko reisen, erhalten

  • Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners 
  • die Anfahrt zum Flughafen mit der Bahn 
  • Tagegeld in Marokko: 750 Dirhams (das Tagegeld wird von der marokkanischen Seite übernommen)

5 b: Aufenthalte in Deutschland 

  • Der Aufenthalt marokkanischer Projektwissenschaftler/-innen sowie von Expertinnen und Experten in Deutschland wird für eine Dauer von maximal drei Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von € 104 Euro pro Tag bzw. € 2.300 pro Monat bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von € 77 pro Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu entrichten. Visakosten werden von der marokkanischen Seite übernommen. Die Reisekosten nach Deutschland (Anreise zum Flughafen in Marokko und Flugtickets) werden von der marokkanischen Seite übernommen.

5 c: Workshops

  • Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung der marokkanischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der marokkanischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld gezahlt. Für die Teilnahme an bilateralen Workshops in Marokko können Reisemittel (Flug "Economy") für die deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden. Workshops in Marokko sind vom marokkanischen Partner zu organisieren und zu finanzieren und somit Teil des dortigen Antrags.

5 d: Sachmittel und sonstige Kosten 

  • Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begrenztem Umfang und in begründeten Ausnahmefällen möglich.

5 e: Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:

  • Personalkosten 
  • die übliche Grundausstattung, wie: Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation, Labor- und EDV-Ausstattung 
  • Kosten für Reisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Die Projekte werden mit einer Laufzeit von mindestens einem bis maximal drei Jahren unterstützt.

6 Verfahren

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Ralf Hanatschek
E-Mail: Ralf.Hanatschek@dlr.de  
Telefon: 0228-3 82 114 82

Administrativer Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Florian Pabst
E-Mail: Florian.Pabst@dlr.de  
Telefon: 0228-3 82 11863

Die marokkanischen Partner müssen parallel einen Antrag beim marokkanischen Forschungsministerium einreichen. In der Bekanntmachung des marokkanischen Forschungsministeriums wird auf die besonderen Bestimmungen zur Antragsberechtigung für marokkanische Antragsteller hingewiesen. Die koordinierende Stelle in Marokko ist:

Division de la Coopération
Ministère de l’Education Nationale, de l'Enseignement Supérieur, de la Formation des Cadres et de la Recherche Scientifique
Département de l'Enseignement Supérieur, de la Formation des Cadres et de la Recherche Scientifique
BP 4500, Rue Idriss Al Akbar, Hassan-Rabat
Fax : 00212 0537217624
Email : haddou@enssup.gov.ma

6.1 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Die Annahme von Projektanträgen erfolgt bis spätestens zum 9. März 2012. Es gilt der Stempel des Posteingangs beim Internationalen Büro.

Das Förderverfahren ist einstufig. Der Förderantrag besteht aus zwei Teilen: Zum einen ist ein formaler Förderantrag mit dem elektronischen Antragsverfahren „easy“ zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Der finalisierte easy-Antrag ist dem IB digital zugänglich zu machen (z.B. email, USB-Stick etc.). Des Weiteren muss der finalisierte Antrag als unterschriebener Ausdruck beim IB eingereicht werden.

Zum anderen müssen die deutsche und die marokkanische Projektleitung zusammen die PMARS-Projektskizze in englischer Sprache ausfüllen und dem IB in digitaler Form einreichen. Die vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene und gestempelte Version der PMARS- Projektskizze ist zusätzlich zum easy-Antrag beim IB einzureichen.

Die ausgedruckten Anträge sind an folgende Adresse zu senden:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Internationales Büro des BMBF
Florian Pabst
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: Florian.Pabst@dlr.de

Bei technischen Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Maik Brattan
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: maik.brattan@dlr.de  
Telefon: + 49 (0)228 3821 1651

Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen 
  • Bedeutung für die bilateralen wissenschaftlichen und technologischen Beziehungen und gegenseitiger Nutzen 
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens 
  • Kompetenz und Exzellenz der Antragstellerinnen und Antragsteller und der beteiligten Partner 
  • Stimulation neuer Projekte mit Bezug zu den unter Punkt 2 genannten Themenschwerpunkten 
  • Innovationsgehalt und Anwendungsbezug 
  • Einbeziehung des wissenschaftlichen Nachwuchses 
  • Wissenschaftlicher Nutzen der Kooperation und ggf. ökonomische Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse

Die Projekte werden in beiden Ländern bewertet. Es werden nur Projekte in das gemeinsame deutsch-marokkanische Programm PMARS aufgenommen, die von beiden Seiten als förderwürdig begutachtet wurden. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbeziehung der von beiden Ländern für die Schwerpunktbereiche benannten Gutachter. Mit der Bekanntgabe der Begutachtung ist im Mai 2012 zu rechnen.

Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Mai 2012 über das Ergebnis schriftlich informiert.

Es ist geplant, mit den zur Förderung angenommenen Projekten im Rahmen des deutsch-marokkanischen Programms ab 1. Juni 2012 zu beginnen.

Mit den ausgewählten Antragstellerinnen und Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu dem § 44 BHO.

7 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 9. Januar 2012

Bundesministerium für
Bildung und Forschung

Im Auftrag

Peter Webers


* Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. € beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. € beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unter-nehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf