Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung  im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Richtlinie zur Förderung der bilateralen Zusammenarbeit mit Vietnam

(German text only)

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The text of this announcement and the related application forms are available only in German.

Vom 18. Juli 2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Deutschland und das Ministerium für Wissenschaft und Technologie (MOST) der Sozialistischen Republik Vietnam unterstützen bilaterale FuE-Projekte1, die von beiderseitigem Interesse sind. Das Programm dient der Unterstützung des Internationalisierungsprozesses von Forschung in beiden Ländern.

Die Fördermaßnahme soll sowohl bestehende Kooperationen ausbauen als auch neue Projektkooperationen initiieren. Das Programm erleichtert die bilaterale Kooperation zwischen Wissenschaftlern in Vietnam und Deutschland durch gemeinsame Forschungsprojekte. Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von umfangreicheren Antragstellungen dienen.

Bei gemeinsamen Projekten wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Exzellenz der vietnamesischen und der deutschen Partner sowie die gemeinsame Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern gelegt. Begrüßt wird die Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)2 aus Deutschland und Vietnam.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 AGVO mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AGVO freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Folgende Maßnahmen zur Umsetzung gemeinsamer FuE-Projekte werden u. a. unterstützt:

  • Austausch von Forscherinnen und Forschern und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit dem Ziel der Förderung von Forschung, Beratung und Erfahrungsweitergabe innerhalb von gemeinsamen FuE-Projekten; dabei sollte nach Möglichkeit die gemeinsame Betreuung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern angestrebt werden;
  • wissenschaftliche und technologische Seminare, Workshops, Symposien und andere Versammlungen von beiderseitigem Interesse, um die Interaktion zwischen relevanten Institutionen und Forschungsgruppen beider Länder zu fördern und dadurch Kooperationspotenzial zu erkennen;
  • Informationsaustausch zu gemeinsamen FuE-Maßnahmen und -Strategien;
  • Informationsschriften und wissenschaftliche Publikationen;
  • Durchführung von gemeinsamen Forschungsarbeiten;
  • andere von den Parteien vereinbarte Formen der wissenschaftlichen und technologischen Kooperation.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:

  • Gesundheitsforschung;
  • nachhaltige Stadtentwicklung, einschließlich energieeffizientes Bauen und klimafreundliche Verkehrsplanung.

In den gemeinsamen Forschungsprojekten muss ein Mehrwert sowohl für Deutschland als auch für das Partnerland Vietnam erkennbar sein.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland – insbesondere KMU – die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Projektskizze muss von dem deutschen Antragsteller gemeinsam mit mindestens einem Kooperationspartner aus Vietnam eingereicht werden. Jedem Projekt steht auf deutscher und vietnamesischer Seite ein Leiter vor; dies gilt auch, wenn in einem Land mehr als eine Forschergruppe bzw. forschungsorientiertes KMU beteiligt ist.

Es ist nicht vorgesehen, dass Mittel aus dieser Fördermaßnahme den vietnamesischen Partner finanzieren. Der vietnamesische Partner muss einen Komplementärantrag beim MOST stellen (vgl. Nummer 7.2).

Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation in Vietnam dokumentieren.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php? auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen für die deutsche Seite können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse und in der Regel mit maximal 240 000 Euro sowie für die maximale Dauer von 36 Monaten gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren [HZ] und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Hochschulen (staatliche und nicht staatliche) und Universitätskliniken (unabhängig von der Rechtsform) wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Es ist zu beachten, dass in der oben genannten, in der Regel gewährten Förderhöchstsumme, die Projektpauschale bereits enthalten ist.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Regelungen der AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Die Förderung für den deutschen Teil wird vom Internationalen Büro im DLR3-Projektträger in Bonn bereitgestellt. Die Förderung für den vietnamesischen Teil des Projekts stellt das Ministerium für Wissenschaft und Technologie (MOST) zur Verfügung.

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

  1. Personal zur Durchführung wissenschaftlicher Tätigkeiten bzw. Forschungsarbeiten
    Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für studentisches und/oder wissenschaftliches Personal werden bis zu 36 Personenmonate bezuschusst.
  2. Vorhabenbezogene Sachmittel und Geräte
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (z. B. Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Geräte, Literatur, Mieten, Aufträge, Transportkosten von Material etc.) ist in begrenztem Umfang möglich.
  3. Reisen und Aufenthalte von deutschen und vietnamesischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Expertinnen und Experten
    Für die Förderung von Reisen deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Expertinnen und Experten gilt:
    Die An- und Abreisekosten/-ausgaben inklusive notwendiger Visa (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Zielort im Partnerland werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
    Für die Förderung von Aufenthalten vietnamesischer Projektwissenschaftlerinnen und Projektwissenschaftler sowie Expertinnen und Experten gilt:
    Die An- und Abreisekosten/-ausgaben (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners in Deutschland werden vom entsendenden Land übernommen. Der Aufenthalt in Deutschland wird mit einer feststehenden Pauschale in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2 300 Euro pro Monat bezuschusst. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und vom vietnamesischen Partner selbst zu entrichten.
  4. Workshops
    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können in Deutschland wie folgt unterstützt werden:
    Für die Durchführung von Workshops können diverse Ausgaben bzw. Kosten übernommen werden. Bezuschusst werden z. B. die Unterbringung der Gäste, der Transfer, die Bereitstellung von Workshopunterlagen, die angemessene Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe c) gezahlt.
    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Vietnam werden Sachkosten z. B. der Unterbringung der deutschen Gäste, des Transfers in Vietnam, der inhaltlichen Vorbereitung, der angemessenen Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten nach vorhandenen Regelungen von Vietnam bezuschusst.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98)".

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids an die Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden grundsätzlich die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98)".

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Ansprechpersonen sind:

Fachlicher Ansprechpartner:

Dr. Ludwig Kammesheidt
E-Mail: Ludwig.Kammesheidt@dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-17 29
Telefax: 02 28/38 21-14 44

Administrative Ansprechpartnerin:

Nicole Schmitz
E-Mail: N.Schmitz@dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-15 02
Telefax: 02 28/38 21-14 44

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Verfahren im Partnerland

Vom vietnamesischen Partner sind jeweils komplementäre Anträge beim MOST zu stellen. Das MOST hat eine vergleichbare Bekanntmachung veröffentlicht (http://www.most.gov.vn)

Ansprechpartner in Vietnam ist:

Tran Van Hung
European Division
Department of International Cooperation
Ministry of Science and Technology (MOST)
113 Tran Duy Hung Str., Hanoi, Vietnam
Telefon: +84-4-39 43 53 76
Telefax: +84-4-39 43 99 87
E-Mail: tv.hung@most.gov.vn

7.3 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Skizzentool PT-Outline und bei förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen.

7.3.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger

bis spätestens 31. Oktober 2016

zunächst Projektskizzen in englischer Sprache in schriftlicher und elektronischer Form über das Skizzentool PT-Outline (https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/users/login/vnm2016) vorzulegen.

Der Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Projektpartner mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigen.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Umfang der Projektskizze sollte zehn Seiten nicht überschreiten. In der Skizze sollen folgende Aspekte des Projekts dargestellt werden:

  1. Informationen zum Projektkoordinator sowie zu den deutschen und vietnamesischen Projektpartnern
  2. Aussagekräftige Zusammenfassung (Ziele, Forschungsschwerpunkte, Verwertung der Ergebnisse)
  3. Fachlicher Rahmen des Vorhabens
    1. Geplante Maßnahmen zur Umsetzung der in Nummer 1 genannten Ziele der Fördermaßnahme
    2. Darstellung des wissenschaftlichen Vorhabenziels
    3. Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik
    4. Beteiligung Dritter, z. B. KMU-Beteiligung
  4. Internationale Kooperation im Rahmen des Vorhabens
    1. Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit
    2. Beiträge der internationalen Partner, Zugang zu internationalen Ressourcen
    3. Erfahrungen der beteiligten Partner in der internationalen Zusammenarbeit, bisherige Zusammenarbeit
  5. Nachhaltigkeit der Maßnahme/Verwertungsplan
    1. Erwartete wissenschaftliche Ergebnisse
    2. Verstetigung der Kooperation mit den Partnern in Vietnam
    3. Geplante Kooperation in Folgeprojekten
    4. Geplante Ausweitung der Zusammenarbeit auf andere Einrichtungen und Netzwerke
  6. Beschreibung der geplanten Arbeitsschritte des Kooperationsprojekts
  7. Geschätzte Ausgaben/Kosten

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  1. Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen
  2. Übereinstimmung mit den in Nummer 1 genannten Förderzielen der Bekanntmachung und dem in Nummer 2 genannten Gegenstand der Förderung
  3. Fachliche Kriterien
    1. Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
    2. Bezug zur Programmatik des BMBF im Thema
    3. Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten deutschen und vietnamesischen Partner
    4. Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
  4. Kriterien der internationalen Zusammenarbeit
    1. Anbahnung/Aufbau neuer internationaler Partnerschaften
    2. Erfahrung des Antragstellers in internationaler Zusammenarbeit
    3. Verstetigung bilateraler/internationaler Partnerschaften
    4. Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
    5. Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs
  5. Plausibilität und Realisierbarkeit des Vorhabens (Finanzierung; Arbeitsschritte; zeitlicher Rahmen)

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen gemeinsam mit dem MOST in Vietnam ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.3.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge vorzulegen.

Die förmlichen Förderanträge müssen enthalten:

  1. Detaillierte (Teil-)Vorhabenbeschreibung
  2. Ausführliche Arbeits- und Zeitplanung
    1. Realisierbarkeit des Arbeitsplans
    2. Plausibilität des Zeitplans
  3. Detaillierte Angaben zur Finanzierung des Vorhabens
    1. Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
    2. Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit

Die Arbeits- und Finanzierungspläne werden insbesondere nach den in Nummer 7.3.2 (II) und (III) genannten Kriterien bewertet.

Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen bzw. Empfehlungen der Gutachter zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Bei mehreren deutschen Partnern (Verbundprojekt) sind die förmlichen Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator vorzulegen.

Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-online" zu erstellen. Dem förmlichen Förderantrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von zwölf Seiten nicht überschreiten.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal. bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Expertinnen und Experten beraten zu lassen.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.4 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 18. Juli 2016

Bundesministerium für
Bildung und Forschung

Im Auftrag
Christian Jörgens


1 - FuE = Forschung und Entwicklung
2 - Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Millionen Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen. Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden. Diese Definition der KMU beruht auf Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 65/2014.
3 - DLR = Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt